Muß Mieter einer Erdgeschoßwohnung den Kinderwagen in der Wohnung abstellen, nicht im Flur?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

dazu kann dir nur die Hausordnung weiterhelten. In der Hausordnung ist alles geregelt.

Wenn in der Hausordnung dazu nichts erwähnt ist, würde ich meinen, dass ein Kinderwagen nur abgestellt werden darf, wenn er die anderen Mieter nicht an der Nutzung der Mietsache behindert. Man sollte also noch bequem mit seinem Wochenendeinkauf durch den Flur kommen.