Muss man Strafzettel hinnehmen, wenn Parkverbotsschild eingewachsen ist?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du sagst "fast nicht gesehen". Damit ist klar, daß es im Prinzip sichtbar war, wenn auch ggf. eingeschränkt. Ich würde mich nicht auf eine Diskussion der Art "ein Verkehrszeichen muss vollständig sichtbar sein" einlassen wollen.

Also muss in Konsequenz auch die Ordnungswidrigkeit bezahlt werden.

Anders wäre die Sachlage, wenn beispielsweise das Schild durch eine Tüte verdeckt, abgeschraubt oder durch Graffiti übersprüht wäre.

Wenn jemand das Parkverbotsschild deshalb übersieht, muss er meines Erachtens nicht zahlen. Denn dann erreicht ihn ja das Verbot nicht. In diesem Fall würde ich den Strafzettel nicht hinnehmen und dagegen mit Einspruch oder Widerspruch vorgehen.