Muss die Bank seinen Kunden benachrichtigen bei fehlgeschlagenen Überweisung wegen mangelnder Deckung?
Hallo,
Einige sagen das die Bank einen Benachrichtigen muss, wenn ein Einkauf mangelns Deckung nicht überwiesen werden konnte vorallem wenn man kein Online banking hat. Mir ist sowas mal passiert das wegen mangelnder Deckung die Sepa Überweisung nicht funktioniert hat und die Bank dies natürlich abgelehnt hat wegen mangelnder Deckung. Aber ich wurde dann auch sofort von der Bank benachrichtigt. Einem Bekannten ist dies auch passiert aber er wurde NICHT benachrichtigt, sodass er jetzt einige Schulden desshalb hat. Ich werde mit ihm am Montag zur Bank gehen und nachfragen wieso er nicht benachrichtigt wurde. Ich habe auch im Internet recherchiert und da steht auch, dass der Kunde benachrichtigt werden muss! Aber das auch einige Bank unternehmen dann eine kleine Gebühr dafür verlangt..
Also was stimmt? und was nicht?
Und Wie viel darf die Bank CA. Dann von seinem Kunden verlangen wegen der Benachrichtigung? Meine Bank hat z.B nichts von mir verlangt. Und wenn die Bank seinen Kunden benachrichtigen muss, aber dies nicht getan hat was sind dann die Konsequenzen für ihn? Und was bekommt man dann als Entschädigung?
Ich weiss viele Fragen aufeinmal.. Aber ich bin trotzdem dankbar, wenn du bis hier hin gelesen hast und auf deine Antwort!
LG
2 Antworten
Bist du sicher, dass dein Bekannter nicht benachrichtigt wurde? Oder kann es sein, dass der Brief einfach nicht beachtet wurde? (Es kann natürlich auch sein, dass der Brief verloren gegangen ist, aber das wäre dann auch nicht die Schuld der Bank.)
Als mir das letzte Mal etwas Ähnliches passiert ist (nicht wegen mangelnder Deckung, sondern weil das Empfängerkonto nicht mehr existierte), bekam ich innerhalb von zwei Tagen einen Brief mit einem zusätzlichen Kontoauszug, in dem die Rückbuchung aufgeführt war. Dafür hat mir die Bank 80 Cent (für das Briefporto) berechnet.
Leider Kam ihm zu 100% nichts hab ihn mehrmals nachgefragt. Das frustriert mich mehr als ihm sogar...
Entgelte für die von der eigenen Bank verweigerte Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen und Überweisungen
Das Kreditinstitut muss Kunden über nicht eingelöste Schecks und Lastschriften oder über nicht ausgeführte Überweisungen und Daueraufträge wegen mangelnder Deckung benachrichtigen.
Du denkst realistisch, aber nicht menschlich. Es gibt Menschen die nicht gut deutsch können, oder nicht wissen was mangelnder Deckung bedeutet. Und meine frage war glaube ich gut verständlich für dich oder? Ich wollte nur wissen ob die Bank einen Benachrichtigen muss, und wenn ja aber die es nicht getan haben was für Konsequenzen die haben und was man als Entschädigung bekommt. Habe auch oben geschrieben VORALLEM WENN MAN KEINEN ONLINE BANKING HAT! Das bedeutet nicht jeder mensch geht jeden Tag in die Bank und druckt Kontoauszüge. Und ich muss mich nicht hier rechtfertigen jeder hat eine Aufgabe die Bank auch! Wenn eine Bank seinen Kunden benachrichtigen muss (bei nicht ausgeführten Überweisung, mangels Deckung) müssen Sie es benachrichtigen! Da gibt es keinen aber, oder etc...
Ich wollte nur wissen ob die Bank einen Benachrichtigen muss, und wenn ja aber die es nicht getan haben was für Konsequenzen die haben und was man als Entschädigung bekommt.
Dann sage ich jetzt mal salopp .... es ist Dir freigestellt .... beauftrage einen RA zwecks Wahrnehmung Deiner Interessen.
Ich bedanke mich für deinen Antwort. Weiss du vielleicht was passiert, wenn die Bank einen nicht benachrichtigt hat bei nicht ausgeführten Überweisung wegen Mangelnder Deckung. Ob man was bekommt als Entschädigung ? Und Ob es Konsequenzen gibt bei der Bank also besser gesagt für den persönlichen Bankberater ?