Müssen Hartz4-Empfänger Geldeinnahmen aus Privatverkäufen über Ebay melden?

1 Antwort

Die Freibeträge (100€+20% von allem darüber) gelten nur für Einkünfte aus ERWERBSTÄTIGKEIT,d.h. aus Arbeit. Verkäufe fallen nicht darunter. Verkauft man z.B. alte Klamotten bei Ebay zählt das unter Vermögensumwandlung und darf nicht angerechnet werden.