Motorrad bei Probefahrt geklaut – Fahrlässig gehandelt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

WEnn Se vorher Ausweis udn Führerschein kontroliert udn aufgeschrieben hat, nicht.

Ausserdem war es kein Diebstahl, sondern Unterschlagung, denn er hat die Sache nicht weggenommen, sondern eine zum zeitweiligen Gebrauch übergebene Sache nicht zurück gegeben.