Liegt Diebstahl bei Einmann-GmbH vor, wenn Gesellschafter Bilder entnimmt?

2 Antworten

Das ist möglicherweise problematisch, aber nur dann nicht, weil ja der Alleingesellschafter zwangsläufig in die Wegnahme einwilligt und daher sie nicht gegen den Willen der Gesellschaft erfolgt. Also ein Diebstahl liegt sicher nicht vor.

Nur wenn die Bilder in der Bilanz als Betriebsvermögen stehen. Wenn er sie allerdings nur privat reingestellt hat, kann er sie auch wieder entnehmen.