Kündigungsverzicht 1Jahr?
Hallo,
ich habe am 12.03.2020 einen Mietvertrag unterschrieben mit Beginn ab 15.4. Ich habe die Klausel drin stehen „Der Mieter und der Vermieter verzichten bei dem Abschluss eines Mietvertrages auf unbestimmte Zeit, wechselseitig für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsabschluss auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf des bezeichneten Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig.“ Ich möchte bis Ende Februar 2021 kündigen, kann ich dann auch zum 31.05.2021 raus oder erst am 31.07.2021?
3 Antworten
Wenn man drei Experten frag, bekommt man mindestens vier verschiedene Antworten...
Also ich komme bei einer ordentlichen Kündigung, die spätestens am 03.03.2021 beim Vermieter ist, auf Mietende 31.05.2021.
Gesetzliche Frist ist gewahrt (spätestens am dritten Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats).
Eine ordentliche Kündigung war gem. Vertrag erstmals zum 31.03.2021 zulässig. (Zum, nicht am!) Diese Anforderung ist also ebenfalls eingehalten.
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Berechnung des Zeitpunktes, zu dem für eine frühestmögliche Kündigung des MV die Kündigung beim Vermieter hätte sein müssen:
Vertragsschluss 12.03.2020 + 12 Monate Mindestlaufzeit - 3 Monate Kündigungsfrist + 3 Werktage Karenzzeit gem. § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB
Der Mieter und der Vermieter verzichten bei dem Abschluss eines Mietvertrages auf unbestimmte Zeit, wechselseitig für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsabschluss !!! auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages.
Vertragsabschluß = 12.3. 20
Kündigungsverzicht für 1 Jahr ( ab Vertragsabschluß !! - nicht ab Vertragsbeginn !! ) - also bis zum 31.3. 2021
somit ist der Vertrag unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist frühestens zum 30. Juni kündbar.
Du darfst ein Jahr nicht kündigen, also zum 31.07.2021 wäre der Vertrag beendet.