Kündigung in der Probezeit? Anschließend neuer Job?

2 Antworten

Wenn ich jetzt kündige beträgt meine Frist ein Monat, dass würde bedeuten dass ich zum 1.1 auf jeden Fall "frei" vom jetzigen Arbeitsverhältnis bin.

Wenn Du eine solche Kündigungsfrist bereits für die Probezeit vereinbart hast .....

Deine 6-monatige Probezeit endet am 31. Januar ..... ergo kannst Du ( soweit die "übliche" verkürzte Kündigungsfrist gilt ) noch bis zum Freitag 15. Januar Deinem AG Deine Kündigung vorlegen.

Kündigst Du zu einem früheren Termin - z.B. 31.Dezember, so hast Du folgend keinen Anspruch auf ALG I, da Du deine Arbeitslosigkeit selbst / willentlich herbeigeführt hast.

Wieso kündigst du nicht zum 1.2.