Krankheit und Lohnfortzahlung bei 520€ Job?

3 Antworten

Wenn dein AG dich an Fremdfirma verleiht, ist er dennoch dein AG und bei Krankheit muss er für sich aufkommen. Inwiefern die Fremdfirma an deinen AG zahlen muss, kommt auf den Vertrag an, es wird aber eher umgekert sein, wenn dein AG dann keine Ersatzkraft schickt, kann es sogar sein, das sie Schadensersatzpflichtig wegen Vertragsbruch wird.

Ich denke Mal, dass mein Arbeitgeber mir die Stunden, die ich in der Krankheitszeit gemacht habe, bezahlen muss.

Wenn Du als Werkstudent / Minijobber auf Abruf letztendlich an einem Tag, wo Du zu einer Schicht eingetragen bist erkrankst, schuldet Dir Dein AG Lohnfortzahlung.

Aber muss die externe Firma meine Arbeitskraft trotzdem an meinen Arbeitgeber bezahlen, obwohl ich gar nicht da war?

Das ! kann Dir gleichgültig sein - das gehört zum unternehmerischen Risiko Deines Arbeitgebers.

Im B2B Bereich sind nahezu alle Bedingungen frei verhandelbar. Ohne die Verträge und/oder AGB zu kennen, kann die Frage daher nicht beantwortet werden.