Krankenkasse Nachversicherungspflicht?
Da ich bei meiner Firma einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe, wurde mir von seitens der Agentur für Arbeit eine Sperrfrist eingeräumt. Das war mir natürlich vorab bekannt. Die Krankenkasse hatte eine Nachversicherungspflicht für 4 Wochen bestätigt. Mir fehlen in der 2ten Hälfte meines Arbeitslebens (40 Jahr : 2 = 20 Jahre) 4 Wochen, damit ich in die Krankenkasse der Rentner aufgenommen werde. Die Krankenkasse teilte mir mit, dass die Zeit, 4 Wochen, der Nachversicherung hier nicht greift. Weiß jemand, ob das stimmt?
2 Antworten
Das ist ja komisch.
Nach Par.5 Abs.1 Nr.11 SGB V zählen Zeiten der Mitgliedschaft oder Familienversicherung.
Nach Ansicht der KV warst Du in diesen 4 Wochen der Nachversicherung also kein Mitglied.
Vielleicht stimmt das. In der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es auch eine 4-wöchige Nachhaftung, wenn ich mein Auto verkaufe, und trotzdem endet meine Versicherung eigentlich zum Abmeldungsdatum.
Lass Dir von der KV begründen, weshalb Du in diesen 4 Wochen kein Mitglied warst, vielleicht kann Dir ein Urteil genannt werden o.ä..
Sonst beim VdK beraten lassen.
Vielen Dank für die Antwort. Ich muss nun irgendwie schauen, wie ich den einen Monat erarbeiten kann. Lt. Krankenkasse muss ich dann bis nächstes Jahr August sozialversicherungspflichtig- oder freiwiilig- versichert sein. Ich werde wohl meinen EM-Antrag zurückziehen, mir eine Teilzeittätigkeit suchen oder mich freiwillig versichern und dann nächstes Jahr im August einen neuen Antrag stellen. Ich komme leider nicht auf eine bessere Entscheidung. Falls du noch eine Idee hast, bin über alle Vorschläge dankbar.
Mir ist auch nur ein späterer Antrag eingefallen um den Bezugsrahmen zu ändern und die Versicherungszeiten zu erreichen. Bürgergeldbezug wäre auch Versicherungszeit.
Die andere Frage ist, ob Du ohne KvdR, aber mit Zuschuss der DRV, überhaupt schlechter dastehst. Wenn Du keine Vermietungseinkünfte, Kapitaleinkünfte etc. hast, müsste es doch aufs Gleiche rauskommen, denn den AG-Anteil bekommst Du doch.
Im ersten Jahr des Bezuges liegt das Schonvermögen bei 40.000. Nur falls Du das noch nicht wusstest, ist ja relativ neu.
Doch, ich habe Erspartes, Miet- und Kap-Einkünfte. Nächstes Jahr bekomme ich noch eine LV ausbezahlt... und für alles (mein Erspartes) müsste ich mein Leben lang KV bezahlen. Aber vielen Dank für deine Info. Anscheinend geht kein Weg daran vorbei die EM-Rente zurückzuziehen und im nächsten Jahr frisch zu beantragen. Wie nervig!
Ein Aufhebungsvertrag wird als Eigenkündigung gerechnet, wo eine 12 wöchige Sperre beim Arbeitsamt verhängt wird. Für 4 Wochen bist du noch krankenversichert, für die restlichen 8 Wochen musst du eigene Beiträge entrichten, wenn keine Familienversicherung einspringt.
Ja. Nur beantwortet das die Frage nicht, die da lautete:
"Die Krankenkasse teilte mir mit, dass die Zeit, 4 Wochen, der Nachversicherung hier nicht greift. Weiß jemand, ob das stimmt?"
Ich hab nun doch etwas gefunden. Die Zeit der Nachversicherung zählt tatsächlich nicht als Versicherungszeit.
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