Kosten eines Überfalls absetzbar

2 Antworten

Angeben kann man es immer.

Es wäre in diesem all sogar eine abzugsfähige aussergewöhnliche Belastung.

Nun die schlechte Nachricht, es hat keine Auswirkung. Alles zusammen keine 300,- Euro.

Die zumutbare Bestunden bei den aussergewöhnlichen Belastungen bemißt sich nach Familienstnd udn Einkommen. Bei 300 Euro kann man sagen, das entweder das Einkommen so gering sein müßte, das man sowieso keine stuern zahlt, oder aber die zumutbare belastung ist höher, als 300 Euro.

Nur wenn im letzten Jahr noch andere (hohe) aussergewöhnlichen Belastungen warn (teuere Heilbehandlungen nciht von der Kasse erstattet, oder Kuraufenthalte wo nicht alle getragen wurde), dann könnte etwas herauskommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Möglichkeiten bei der Einkommenssteuer hat @binder beschrieben. Wenn die Täter gefasst und strafrechtlich veruteilt worden sind, kannst du natürlich zivilrechtlich gegen sie vorgehen. Wenn es bei ihnen zurzeit nichts zu holen gibt, bleiben dir die Ansprüche 30 Jahre erhalten, und du könntest später nochmals den Gerichtsvollzieher vorbeischicken. Außerdem steht die ein Schmerzensgeldanspruch gegen die Täter zu.