Kontopfändung?

1 Antwort

Ja, der Antrag auf das P-Konto gilt bis zu 4 Wochen rückwirkend.

Bei der Postbank halte ich die Prognose von 2-3 Tagen allerdings für etwas , äh wie sagt man, hoffnungsvoll. 4 Tage wäre die gesetzliche Vorgabe. Natürlich Bankarbeitstage, ohne Wochenende.

orgel  01.04.2023, 00:42
Ja, der Antrag auf das P-Konto gilt bis zu 4 Wochen rückwirkend.

4 Wochen ist überholt, auch wenn es jetzt kleinlich erscheint. Die Fristen wurden vereinheitlicht und es gilt nunmehr die Monatsfrist, macht aber immerhin 2-3 Tage Unterschied.

Bei der Postbank halte ich die Prognose von 2-3 Tagen allerdings für etwas , äh wie sagt man, hoffnungsvoll. 4 Tage wäre die gesetzliche Vorgabe. Natürlich Bankarbeitstage, ohne Wochenende.

Bei der Postbank halte ich das auch für etwas, wie du es bezeichnest zu „hoffnungsvoll“. Dass die gesetzlichen Fristen dort derzeit nicht ansatzweise eingehalten werden, ist hier im Forum regelmäßig Thema. Bei 2-3 Wochen… äh, naja, selbst das könnte man derzeit für hoffnungsvoll bezeichnen.

1