KFZ Leasingrate bei Arztpraxis. Wieviel Prozent von der Finanzamt abgesetzt wird?
Das Auto wird für die Praxis, Hausbesuche von Patienten, Patientenbesuche in Altenheim, Dienste usw. und natürlich auch Privat (Hause>Praxis>Hause)verwendet.
Wer kann mir sagen, wie das alles funktioniert? Ich hätte gerne eine zweite Meinung, bevor ich meinen Steuerberater frage.
Danke im Voraus
2 Antworten
Leider fehlen die Angaben, ob es einen zweiten Wagen im Haushalt gibt.
Also wenn der Wagen nur für den Weg von zu Hause zur Praxis und zurück privat genutzt wird, gibt es nur die Pauschale von 0,03 % pro Entfernungskilometer, die den Gewinn erhöht.
Also Beispiel:
Auto kostet 30.000,- Euro. Weg zur Arbeit 10 Kilometer.
30.000,- * 0,03 % = 9,- Euro * 10 Km = 90,,- Euro mtl., oder 1.080,.- p.A.
Dagegen die Abschreibung von 5.000,- Euro und die Unterhaltskosten pro Jahr, die den Gewinn mindern.
Würde der Wagen auch für andere private Fahrten genutzt, kämen nochmal 1 % also 300,- Euro monatlich dazu, die zu versteuern wären.
Du kaufst, finanzierst, oder least ein Auto. Bei Kauf oder Finanzierung bekommst du die MwSt. zurück. Das Auto geht ins Anlagevermögen. Du versteuerst entweder 1% vom Listenpreis, oder führst Fahrtenbuch.
Da du nichts zur Geschäftsform, gefahrene KM, etc preis gibst, kann ich dir nicht weiter helfen
Bei Ärzten kenn ich mich nicht aus. Aber, wenn du ihn steuerlich geltend machen willst, dann solltest du zumindest einen Vorführwagen nehmen, bestenfalls einen Neuwagen. Wenn @wfwbinder diesen Post liest, dann kannst du dich auf seine Aussage 100%ig verlassen. Er weiß das
Aja, wusste ich nicht. Dann würde ich aber mal Arztkollegen fragen, wie die es machen, wenn sie das Auto auch für die Visite nutzen.
Ist das Richtig?
Absetzbare PKW-Kosten
Ist diese Hürde, an der bereits viele Zahnärzte in der Regel schon scheitern, jedoch genommen, dürfen alle Kosten für den PKW abgesetzt werden. Kosten im Zusammenhang mit dem PKW sind u.a.:
Neue gekaufte oder finanzierte PKW werden über 72 Monate abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer bei gebrauchten PKW ist in Abhängigkeit des Fahrzeugalters nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu schätzen.
Nur die Zinsen eines Darlehens können steuerlich geltend gemacht werden. Die Tilgung ist keine Praxisausgabe – dafür gibt es die Abschreibung.
Sofern es sich um echtes Leasing und nicht um einen Mietkauf handelt, sind die Leasingsonderzahlung und die monatlichen Leasingraten abzugsfähig.