19 jähriger Sohn nach Abitur, vor Studium will 6 Wochen arbeiten. Er ist privat krankenversichert über seinen Vater. Kann er das während dieser Zeit bleiben?

4 Antworten

meine Tochter arbeitet auch in den Semesterferien und ist weiterhin privat krankenversichert über mich. Allerdings arbeitet meine Tochter auf 450€ BASIS. Ich weiß ja nicht wo dein Sohn arbeitet und wie es abgerechnet wird, aber 450 Basis - kein Problem -.

Er arbeitet Vollzeit in einer Firma.

0

Kurzfristige Beschäftigung wäre möglich. Entspricht dem Minijob, hat keine Einkommensgrenze dafür eine Zeitliche (70 Tage max./Jahr).

Info auch über Minijob-Zentrale (google).

Hallo,

da er zwischen Abitur und Studium nur 6 Wochen arbeitet, bleibt er weiter in der bisherigen Krankenversicherung.

Es gibt aber Besonderheiten, wenn:

- er arbeitslos gemeldet ist

- er bereits in der Vergangenheit für mehr als 450 Euro monatlich gearbeitet hat und alle Beschäftigungen zusammen mehr als 3 Monate betragen

Verbindliche Auskünfte gibt es bei der Minijob-Zentrale. Wenn die Beschäftigung geringfügig ist, bleibt er weiter in der PKV.

Wenn ein Elternteil Beamter ist, ggf. bei der Beihilfestelle klären, unter welchen Voraussetzungen der Beihilfeanspruch in der Übergangszeit zwischen Abitur und Studium bestehen bleibt.

Gruß

RHW

Ja, auf jeden Fall.

Bei einer so kurzfristigen Tätigkeit tritt keine Sozialversicherungspflicht ein, also auch keine gesetzliche Krankenversicherung.

Selbst wenn er in dieser Zeit pflichtversichert wird, kann die private KV daneben weiterlaufen, Doppelversicherung ist nicht verboten.

Viel Glück

Barmer