Kann man einen Gegenstand bei ebay und woanders gleichzeitig anbieten?

3 Antworten

Angebote bei Ebay sind verbindlich. Sobald dort jemand ein Angebot abgegeben hat, besteht Verkaufspflicht. Wenn also die Annonce und Ebay konkurrierende Angebote hervorzaubern, gerät man damit in eine zwiespältige Lage. Also lieber erst das eine versuchen und dann das andere.

Vlt., nur nicht, ihn nicht während er Laufzeit der ebay-Auktion anderweitig zu verkaufen oder nur zu versprechen.

G imager761

Ich würde auch lieber erst das eine und dann das andere probieren, denn wenn bei Ebay schon jemand bietet, ist es schwer dann zu erklären, warum die Kommode plötzlich doch nicht mehr zum Verkauf steht. Daher am besten erst zum Festpreis/VB in der Zeitung oder Internet per Kleinanzeige einstellen dun dann bei ebay.