Kann ich meine Schwester einweisen?

2 Antworten

Die Einweisung muss schon durch einen Gutachter empfohlen und durch das Gericht beschlossen werden. Du kannst dich aber gerne an das Jugendamt wenden und dort die Situation schildern.

Du kannst und darfst gar nichts.

Außer Auffälligkeiten melden.

Das Jugendamt und auch das Familiengericht wären die richtigen Ansprechpartner.