Kann er mich anzeigen, und bekomme ich einen Brief von der Polizei?

2 Antworten

Da er den zweiten Teil nicht gezahlt hat, ist er im Verzug. Und da kannst Du verlangen, dass er entweder zahlt oder den Account zurück geben muss.

Deshalb wird eine Anzeige hier nicht viel bringen. Die Polizei wird ihn wieder weg schicken und sagen, dass da gar keine Straftat vorliegt. Wenn er eine Anzeige macht, dann kann es schon sein, dass die Polizei bei Dir nachfragt, um zu prüfen, was los ist. Aber danach wird das Verfahren wieder eingestellt. Keine Straftat - keine Strafe.

Und wenn man da einen Streit hat, müsste man vor Gericht gehen. Ein Richter würde ihm dann auch sagen, dass er eben den restlichen Kaufpreis zahlen soll und Du ihm den Account wieder geben sollst.

Mal ganz davon abgesehen, dass der Verkauf des Accounts vermutlich gar nicht zulässig ist… Wegen was soll er dich anzeigen? Weil er seine nicht (vollständig) bezahlte Ware (den Account) nicht erhalten hat? Setze ihm eine Frist von 14 Tage zur Bezahlung und teile ihm mit, dass du ihm den Account nach der Zahlung selbstverständlich übertragen wirst.

anonym696 
Fragesteller
 24.08.2022, 23:07

Er hat angeblich die Anzeige gestellt, was ich ihm irgendwie nicht abkuafe. Jetzt sagt er, er würde am Montag sein Lohn bekommen und mir dann das Geld geben und will jetzt schon den account. Ich sagte ihm schon mehrmals, dass ich grad kein Geld habe um es ihm zu geben und dass er den account erst am Montag bekommt wenn ich das Geld erhalte doch der erzählt dann trotzdem immer wieder, dass er die Anzeige nicht zurück ziehen würde und sein Geld einfach mit der Anzeige zurück gewinnt.

0
orgel  24.08.2022, 23:57
@anonym696

Wie gesagt, wie soll er denn die Anzeige überhaupt begründen? Dann kann er sich ja eher selber anzeigen, weil er etwas haben möchte, was er noch gar nicht vollständig bezahlt hat. Mal abgesehen davon, eine Anzeige würde ihm sein Geld noch lange nicht zurück bringen. Darum kümmert sich die Polizei nicht.
Bleibe dabei, ihn den Account nach vollständiger Zahlung zu übergeben, und damit hat sich die Sache. Wer einen Vertrag nicht erfüllt, also die Bezahlung nicht vornimmt, kann auch Schadensersatzpflichtig sein, er soll sich nicht si weit aus dem Fenster lehnen, wenn er seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt hat.

2