Kann ein Insolvent Vorsitzender eines Gartenvereins werden und Rechtsgeschäfte tätigen?

1 Antwort

Nun ist bekannt geworden das sie schon zweimal insolvent war mit Hotel und Restaurantbetrieb. Darf so eine Person Geschäfte tätigen? Bzw. ab welchen Zeitraum darf sie das wieder?

Ja, das darf sie, sofern sie gewählt wurde und zu den Rechtsgeschäften auch befugt ist. Ihr Insolvenzverfahren hat darauf keinen Einfluss.

https://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/fragen-antworten/expertenfeedback-einzelansicht?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=4832&cHash=bff90d60ed7a6c77112f400569f81907

Ob sie die Geschäfte so hätte abschließen dürfen und wer da zustimmen muss, müsste in der Satzung geregelt sein. Hat aber nichts mit der Insolvenz zu tun.