Darf man, bei einer Privatinsolvenz, ein Tagesgeldkonto eröffnen?

3 Antworten

Hallo,

also ich bin auch in der PI. Man darf sich ein Sparbuch anlegen, ohne das man Angst vor Pfändung haben muss. Solang man den pfändbaren Teil abgibt, bzw. sogar freiwillig monatlich auf deren Konto was einzahlt, dann ist das kein Problem! Ansonsten könnten sie ja auch jährlich die Steuer, die man zurück bekommt verlangen. Genauso wie man Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bis zu einem bestimmten Betrag behalten darf. Wäre ja lächerlich, wenn ich mir zb. das Urlaubsgeld irgendwo beiseite lege und die pfänden das. Das wäre ja dann reiner Widerspruch!

Hallo Zeitwand,

manche Leute die so eine Situation nicht erlebt haben oder erleben verstehen das nicht. Man lernt wirklich erst mit der Zeit zu sparen. Kopf hoch :)

Natürlich darfst Du ein Tagesgeldkonto anlegen, Deinen pfändbaren Teil vom Gehalt führst Du ja brav ab, daher steht Dir das übrige Geld zur Verfügung. Ich bin auch in der Insolvenz und habe nach Eröffnung des Verfahrens ein Tagesgeldkonto angelegt. Und es gibt Tagesgeldkonten ohne Mindesteinlange, sogar mit 30€ Startguthaben. Ich habe das auch problemlos gemacht. Wie gesagt, solange Du den pfändbaren abführst ist alles gut.

Wenn Sie beschäftigt sind, erfolgt die Pfändung vom Lohn bis zum pfändbaren Betrag. Wenn Sie noch restliches Geld auf ein Tagesgeldkonto anlegen -- immerhin haben Tagesgeldkonten eine Mindestanlage von € 1.000 - würde dies m.E. auch zur Verteilung an die Gläubiger herangezogen werden. Bitte sprechen Sie Ihren Insolvenzberater an (vorsichtig -- d.h. Sie können ihn auch einfach nur mal so einen Frage stellen) dann sind Sie auf der absolut sicheren Seite. Ich persönlich würde es bis zur absoluten Klärung nicht riskieren s.o.- Viel Erfolg