JC und Teilzeit?
Hi,
ich kann auch privaten gründen nicht mehr als Teilzeit arbeiten habe ein kleines Baby und eine Frau die ebenfalls Leistungen im Form von Bürgergeld bezieht und sich in Elternzeit befindet.
ich möchte nun Teilzeit arbeiten und selber nichts mit den JC mehr zu tuen haben.
ab wann entfällt die Mitwirkungsplicht?
muss ich mit einen TZ Job trotzdem mich noch bewerben oder lassen die mich dann ?
wie wäre es wenn ich mein Leistungsbezug nur für mich kündige?
kennst sich damit jemand aus?
danke
2 Antworten
Vereinfacht gesagt ist es nicht möglich, sich einfach so aus einer Bedarfsgemeinschaft abzumelden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Verstehe ehrlich gesagt die Frage nicht!
Melde dich dann dort ab und gut ist! Da Du dann keine Leistungen mehr beziehst, werden die dich dann auch in Ruhe lassen.