Ist der Vermieter verpflichtet Nussbaum über Parkplatz zurückzuschneiden?

2 Antworten

Als Ihr den Parkplatz angemietet habt, stand da sicherlich schon der Walnussbaum. Es war also absehbar, dass dort normalerweise Nüsse wachsen und herabfallen. Dieser Nussfall tritt nur kurze Zeit auf und ist daher m. E. kein (neuer) Mangel, der zum Beschneiden des Baumes zwingt.

Ich bin der selben Meinung wie die Hausverwaltung.

Erstens kann man Nüsse zerquetschen (wenn man zu faul ist sie aufzuheben) und zweitens verliert auch ein zugeschnittener Baum solche.