Ist das parken auf einem Sonderparkplatz?


14.08.2023, 11:49

Verwarngeld Grund: parken auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte.

Dass das parken da nicht so ganz richtig ist sehr ich ein, aber einem behinderten habe ich den Parkplatz ja nun nicht blockiert.


14.08.2023, 12:43

Es gab ein Bild im Netz zur Vervollständigung.

Ich werde wohl bezahlen dürfen :) danke für die rege Beteiligung.

Trotzdem, möchte ich mein Karma Konto nicht belastet haben, weil ich einem eingeschränkten den Parkplatz blockiert habe. :)

VG

 - (Parken, Verwarnungsgeld)
classica  14.08.2023, 12:18

Wo werden Protokolle befestigt beim Motorrad ?

Falschparker 
Fragesteller
 14.08.2023, 12:37

Gar nicht, hatte aber schonmal einen im Cockpit:) kommt dann wie gewohnt per Post.

6 Antworten

Das zahlst du, da die hellgepflasterten Wege zum Parkplatz gehören, nämlich extra frei gehalten werden zum ein und aussteigen.

Die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definierten Vorschriften zum Halten und Parken unterscheiden grundsätzlich nicht zwischen Krafträdern und anderen Kraftfahrzeugen. Daher gelten grundsätzlichen bei Motorroller, Mofa und Pkw die gleichen Regelungen. Dies bedeutet, dass ein Motorrad eigentlich auf der Straße parken muss.

Demnach müssten alle Fahrzeughalter, die Ihr Motorrad auf dem Bürgersteig parken, grundsätzlich mit Sanktionen rechnen. Allerdings zeigen sich Polizei und Gemeinden häufig kulant und drücken aufgrund des generellen Parkplatzmangels ein Auge zu. Dabei sollten Sie das Motorrad so parken, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden. Zudem wird ein solches Fehlverhalten auch nur dann toleriert, wenn sich keine speziellen Motorradparkplätze in der Nähe befinden. Eine Garantie, dass Sie ohne Strafzettel davon kommen, gibt es allerdings nicht.

Auch ohne Augenzudrücken gibt es eine Situation, in der Sie laut StVO das Motorrad zum Parken auf dem Bürgersteig abstellen dürfen. Diese ist immer dann gegeben, wenn das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Pkw müssen in diesem Fall meist zur Hälfte auf diesem stehen, wohingegen ein Motorrad komplett darauf abgestellt werden darf.

https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-parken/

Bezahlen, denn das Ordungsamt sitzt am längeren Hebel. Zahlst Du nicht wird es zu einem langwierigen Rechtsstreit führen, den Du vielleicht auch gewinnst.

blöd gelaufen, das wird wohl als rangierfläche noch zum schwerbehindertenparkplatz gehören.

müsstest du sonst nochmal mit einem zollstock hin und alles ausmessen. notfalls argumentieren, dass der parkplatz nicht blockiert wurde und du in einem nicht gekennzeichneten bereich geparkt hast. aber das müsste dann alles natürlich hieb- und stichfest sein:

https://www.bussgeldkatalog.de/behindertenparkplatz/#:~:text=Die%20Breite%20muss%20beim%20Behindertenparkplatz,7%2C50%20m%20lang%20sein.

falls du nur eine verwarnung bekommen hast, würde ich die einfach bezahlen, sonst hast du nachher im zweifel das bußgeld plus verwaltungsgebühr.

edit:

auf den fotos bei google maps sieht das sehr eng aus, also sehe ich da quasi keine chance für dich, sorry!

Auf dem Foto könnte man ja vielleicht was erkennen, wenn der Behindertenparkplatz auch drauf wäre...

So, wie Du es zeigst, kommt der Fahrzeugführer nicht aus seinem Auto und das Ordnungsamt hat Recht.