Influencer auf Provision, was muss ich machen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Umsatzsteuergesetz befreit.

Glaube ich nicht, denn da die Kleinunternehmerreglung in § 19 UStG geregelt ist, gilt es ja schon automatisch für Dich. Du bist auch nicht von der Umsatzsteuer befreit, denn die Steuer wird bei Dir nicht erhoben, alo nur nicht kassiert.

Nun zu Deinen Provisionen.

Wenn Du Jemanden eine Provision zahlst für Verkäufe, die Du durch ihn hattest, solltest Du ihm eine Gutschrift schriebn.

Verkauf Maier, München 99,80 Euro 10 % Provision 9,98 Euro

Wird überwiesen.

Du kannst es einzeln abrechnen, oder monatlich.

Die Summe ist bei Dir Betriebsausgabe, für Deinen Vermittler ist es Betriebseinnahme.

Also kein Teufelswerk, alles ganz normal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Leistungserbringer (also hier der Influencer) die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt, dann unterliegen seine Umsätze natürlich der Umsatzsteuer.

Sind Deine Influencer im Inland oder befinden sich diese auch im EU-Ausland bzw. in Drittländern?

Besorge Dir ein Buchhaltungssystem und buche z.B. in SKR03 auf Konto 4760 (Verkaufsprovisionen).

Schließe mit den Influencern einen Vertrag ab, der die Modalitäten der Abrechnung und Auszahlung klar formuliert. Beachte dabei auch, dass Du bei entsprechendem Erfolg ggf. die Kleinunternehmerregelung verlassen musst.

Wenn Du als Kleinunternehmer ein Produkt für 50 EUR einkaufst (incl. gezahlte USt.) und für 70 EUR verkaufst, dann wäre die Provision von 10% bei 7 EUR. Dein Gewinn somit 13 EUR. Die USt. spielt hierbei keine Rolle.

Wenn der Influencer ein Kleinunternehmer ist, dann sind die 7 EUR die Einnahme für diesen. Wenn der Influencer kein Kleinunternehmer ist, dann muss dort die USt. berücksichtigt werden, d.h. die Provisionseinkünfte sind dann nicht 7 EUR, sondern 5,88 EUR zzgl. 1,12 EUR erhaltene USt. Das betrifft Dich aber nicht, denn Deine Vereinbarung zahlt einfach 10% des Umsatzes aus und setzt diese als Kosten an.