Provisionsbuchung

2 Antworten

Also es geht um eine vermittelte Reise. Thomas Cook Sitz Pfäffikon

Diese Reise habe ich für meine Kollegin nur eingebucht und somit leite ich ihr die Provision weiter.

Diese Frage erschließ sich mir nicht so ohne Weiteres, weil die Gutschrift aus der Schweiz kommt (ist damit ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen gemeint, oder das der Betrag von einer Schweizer Bank kommt, denn Du schreibst gleich von "1200," also nicht von einer Gutschrift im Sinne von Rechnung), kann 13 b Abs. 1 schon mal nicht gelten. Möglich wäre § 13 b Abs. 2 Nr. 1, aber es steht ncihts dabei wofür es die Provision gibt.

Gehen wir mal davon aus, dass es Reverse Charge ist, dann ist es erstmal kein reines Buchungsproblem, sondern vor allem auch eine Sache es anzumelden. Stichwort "zusammenfassende Meldung."

WAs Du an Deine Kollegin weiterleitest ist gesondert zu beurteilen, weil ja erstmal wieder geklärt werden muss, welche Leistung wo ausgeführt. Vermutlich aber so richtig, wie Du es sonst immer machst, weil Leistungsort für eine sonstige Leistung an einen Unternehmer ist dort wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. § 3a Abs. 2 UStG, wenn die sonstige Leistung für Dich war.

Stichwort "zusammenfassende Meldung."

Aufpassen, Schweiz ist nicht EU. Oder hab ich die Nachrichten verschlafen?

:-)

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@EnnoBecker

Nein, Du hast Recht, deshalb ja auch:

Diese Frage erschließ sich mir nicht so ohne Weiteres, weil die Gutschrift aus der Schweiz kommt (ist damit ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen gemeint, oder das der Betrag von einer Schweizer Bank kommt,

und:

Gehen wir mal davon aus, dass es Reverse Charge ist,
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