Ich ich arbeite auf 430€ Basis wenn ich selber kündige steht mir dann noch Arbeitslosengeld 2 zu?

4 Antworten

Wenn du schreibst, bzw. fragst, ob dir bei Kündigung "noch" ALG2 zusteht und du einen Minijob hast, dann verstehe ich nicht, wie du auf € 430,- kommst. Du hast eine Hinzuverdienstgrenze bei ALG 1&2.

Wer sich als Hartz IV-Empfänger etwas dazuverdient, darf von seinem Lohn generell 100 Euro im Monat behalten. ... Das bedeutet für einen Nebenverdienst von 450 Euro im Monat: Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei, von den verbleibenden 350 Euro darf der Hartz IV-Empfänger 20 Prozent, also 70 Euro behalten.

steht mir dann noch Arbeitslosengeld 2 zu?

stellt sich doch die grundsätzliche Frage , ob Du überhaupt Anspruch auf Leistungen nach SGB II hat .

Sprich bist Du Ü25 / bedürftig im Sinne von Hartz IV, wovon lebst Du ansonsten?

ALG II wird bei Bedürftigkeit gezahlt.

Wenn Du Miniobber bist, glaube ich nicht, dass Du nur davon gelebt hast. Also entweder verheiratet, in einer Lebensgemeinschaft, bei den Eltern, oder sonst in einer Form mit anderen PErsonen in einem Haushalt.

Nach diesen Lebensumständen richtet sich, ob Du ALG II bekommst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du aus gutem Grund kündigen willst ("hab keinen Bock mehr" reicht nicht), dann geh zum Jobcenter und erkläre, warum Du dort kündigen willst. Grund könnte sein: schweres Mobbing, Arbeit körperlich zu schwer, Allergien oder andere gesundheitliche Gründe, in der Firma wird geraucht, bitte beim Jobcenter, Dir die Kündigung zu genehmigen. Lass Dir diese Genehmigung schriftlich geben.

Auch wenn Du schwanger bist (es gibt ja auch weibliche Kumpel) und durch die Arbeit könnte das Ungeborene oder Du selbst gefährdet sein, kann das ein Grund zur Kündigung sein.

Bei gesundheitlichen Gründen, auch bei schwerem Mobbing, könnte eine Bescheinigung Deines Arztes hilfreich sein.

Kündigst Du ohne Genehmigung des Jobcenters, hast Du Deine erhöhte finanzielle Hilfsbedürfigkeit "mutwillig herbeigeführt", was Dir eine Sperre bringt.

.

Melde doch Dein Doppel der Frage selbst mit der Begründung, dass Du sie doppelt gestellt hast und hier Antworten erhalten hast.