ich bin fahrlehrer in niederlande und hab auch eigenen firma,aber wil auch in deutschland eine ofnen?Geht das?

1 Antwort

dafür brauchst du eine genehmigung. du musst dich bei dem straßenverkehrsamt melden, wo du gerne eine fahrschule eröffnen möchtest. das straßenverkehrsamt überwacht die fahrlehrer und gibt entsprechende erlaubnisse, damit dort ausgebildet werden darf. das straßenverkehrsamt ist meist bei der kreisverwaltung zu finden.

da du nach nationale gesetzen ausbilden wirst (straßenverkehrsgesetz stvg, straßenverkehrsordnung stvo) kann es sein, dass du auch vor einem prüfungsauschuss noch eine prüfung machen musst um zu beweisen, dass du dich gut auskennst in den deutschen vorschriften.