Ich bin 15 und wurde beim ladendiebstahl erwischt, muss ich jz das gleich bei der polizei sagen wie im laden?

2 Antworten

Am einfachsten wäre es wenn Du im Rahmen einer polizeilichen Vorladung zu Deiner Tat stehst - den Kopf wird Dir diesbezüglich niemand abreißen.

Je nach Wert der gestohlenen Ware, wird das Verfahren bei Geringwertigkeit sogar eingestellt. Ansonsten - gibt es für Dich als Jugendlichen vermutlich ehedem nur Sozialstunden.

Allerdings kannst Du Dich als Beschuldigter auch jeder Aussage verweigern.

jadelovesu 
Fragesteller
 13.04.2023, 22:38

Danke dir, mir wurde gesagt das es zum Gericht kommen kann, es handelt sich auch nur um ein concealer im Wert von 5€

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wilees  13.04.2023, 22:40
@jadelovesu

Wenn das Dein erstes / einziges Vergehen bis dato war, ist davon auszugehen dass dafür erst gar kein Verfahren eröffnet wir. Betrachte das dann als Lehre / Mahnung und unterlasse einen solchen "Unfug" in Zukunft.

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Nein, das musst du nicht. Du musst auch als Beschuldigter keine Aussage machen. Aber die Wahrheit schadet grundsätzlich nicht, zumal man dir den Diebstahl ja wahrscheinlich zweifelsfrei nachweisen kann.