Haushaltsauflösung meiner Mutter steuerlich absetzbar?

4 Antworten

Nein.

Interessant wäre noch die Frage, ob Deine Mutter die Kosten einkommensteuerlich hätte geltend machen können.

Hier käme der Ansatz der haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen in Frage, aber nur wenn der "Haushalt" umzieht ins Alten-/Pflegeheim. Dann müßte dort der Steuerbürger allerdings einen abschließbaren Wohn-/Schlafbereich mit Badezimmer und Küche zur individuellen Alleinnutzung und Wirtschaftsführung haben (s. BMF-Schreiben vom 09.11.2016 zu § 35a EStG, Textziffer 3). Leider scheidet diese Steuerabsetzbarkeit idR bei Pflegeheimen aus.

Kosten der Haushaltsauflösung (ebenda, S. 29) sind nicht absetzbar.

Wenn Deine Mutter es bezahlt hätte, sie ggf. als aussergewöhnliche Belastung, weil es zu den Krankheitskosten zählbar wäre. Zumindest hätte ich es ggf. dort versucht, wenn es was bringen würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hier meines Wissens nach, Nein !

Anders bei einem Sterbefall, wenn der verbliebene Nachlass diese Kosten nicht deckt.

Da gibt es keine Möglichkeit und das schon deshalb, weil Dich keinerlei Rechtspflicht zur Wohnungsauflösung getroffen hat. Das war letztendlich ein Geschenk an die Mutter und Geschenke kann man als Privatperson nicht steuermindernd geltend machen.