Hauptjob (Beamter) - Minijob - Nebengewerbe?

3 Antworten

Also Du musst erstmal darauf achten, dass der Minijob mit 2 % pauschal versteeurt wird.

Beim Gewerbe kommt es dann drauf an, wie hoch Dein Gehalt als Feuerwahrmann ist. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb wird in der Einkommensteuererklärung mit den Einkünften aus der Anstellung zusammen gezählt.

Du solltest mit ca. 1/3 vom Gewinn rechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
MirMil 
Fragesteller
 06.08.2023, 17:45

Läuft das mit den 2% dann über die Abrechnung meines Arbeitgeber oder über das Finanzamt direkt?

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Dein Grenzsteuersatz wird bei geschätzten 30 % liegen, so dass du vom Gewinn (nicht vom Umsatz!) 30 % für Einkommensteuer rechnen kannst.

Was heißt denn

noch keine 2% Steuerpauschale

? Ändert sich das wohl?

Wie hoch Dein Steuersatz ist siehst Du beim monatlichen Abzug der Lohnsteuer. Der Einkommensteuersatz ist progressiv. Das heißt je mehr Du verdienst, desto höher ist der Steuersatz.

MirMil 
Fragesteller
 06.08.2023, 17:47

Ah okay, ich dachte ich muss irgendwie veranlassen, dass da die 2% pauschal versteuert werden wenn ich das Gewerbe anmelde.

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Steinemann  06.08.2023, 17:49
@MirMil

Der Minijob und das Gewerbe haben nichts miteinander zu tun.

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