Hauptjob + Minijob + ein Nebengewerbe anmelden - bleibt der Minijob steuerfrei?

3 Antworten

Hallo,

es gibt drei Aspekte:

- arbeitsrechtlich:

Zunächst ist zu prüfen, ob für ein Nebengewerbe eine Genehmigung der beiden Arbeitgeber erforderlich ist bzw. ob ein Ausschlussgrund vorliegt:

https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/gruendungsstrategie/nebengewerbe/nebengewerbe-arbeitgeber/

- steuerrechtlich:

Wenn der Minijob mit 2% pauschal versteuert wird, ändert sich für den Minijob nichts. Die Einkünfte aus der Hauptbeschäftigung und dem Gewerbe werden addiert und dann der gesamte Steuersatz vom Finanzamt festgelegt.

Falls der Minijob nicht mit 2% pauschal versteuert wird, werden alle Einkünfte aus den 3 Quellen addiert.

- sozialversicherungsrechtlich:

In dem Nebengewerbe kann Renten- und Unfallversicherungspflicht bestehen.

In der Krankenversicherung sind keine Beiträge aus dem Nebengewerbe zu zahlen, wenn das Gewerbe im Vergleich zu der/n Beschäftigung/en nebenberuflich ist. Wenn eine Rente, Betriebrente etc. (auch für Hinterbliebene) bereits bezogen wird, tritt sofort Beitragspflicht ein.

Wenn das Nebengewerbe hauptberuflich ist, sind alle Einnahmen beitragspflichtig (auch Zinsen und Mieteinnahmen). Es gilt ein Mindestbeitrag von ca. 400 Euro monatlich (in bestimmten Fällen Ermäßigung auf bis zu ca. 260 Euro).

Die Krankenkasse prüft auf Antrag, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ist (die Art der Gewerbeanmeldung ist und die steuerrechtliche Beurteilung ist dabei ohne Bedeutung).

Gruß

RHW

Hallo,

wenn der Arbeitgeber des Minijobs den pauschal abrechnet: immer ja !

Durch die reine Anmeldung passiert steuerlich erst mal gar nichts, die Einnahmen aus dem Gewerbe sind natürlich anzugeben und können zusammen mit dem Hauptjob zu höherer Steuer führen.

Viel Glück

Barmer

Gute Frage ! Das würde mich auch Interessieren?