Grundstückskauf Photovoltaik-Anlage steuerlich absetzbar?

1 Antwort

Unser zuständige Finanzbeamte sagte mir die Notargebühren könnte ich beispielsweise mit abschreiben.

Da hat euch der Kollege falsch informiert.

Da ihr lediglich den Grund und Boden erworben habt, liegen insoweit nicht abzugsfähige Aufwendungen vor.

Bei Erwerb eines bebauten Grundstücks ist es richtig, dass bspw die Notarkosten in einen Anteil für das Grundstück und ein Anteil für das Gebäude aufzuteilen sind. Soweit sie auf das Gebäude entfallen, sind sie steuerlich abzugsfähig.

Hier habt ihr ja aber bereits ein Haus mit PV-Anlage besessen, das auf einem Erbpacht-Grundstück stand. Der Wegfall der Erbpacht durch Kauf des Grund und Bodens hat somit nichts mit dem Haus oder der PV-Anlage zu tun.

Photovoltaik908 
Fragesteller
 12.04.2021, 12:48

Vielen lieben Dank für diese schnelle und aufschlussreiche Erklärung!!!

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