Grunderwerbsteuer beim Kauf des Elternhauses?
Ich möchte mein Elterhaus übernehmen. (Wert 330.000,-)
Seit April 2008 bin ich und mein Bruder mit jeweils 1/3 Anteile im Grundbuch eingetragen.
Somit ergibt sich: Mutter 110.000,- / Bruder 110.000,- / Ich 110.000,-
Meine Ma und Bruder sollen von mir ausgezahlt werden.
Wenn ich das richtig recherchiert habe, muss ich für den Anteil meiner Mutter keine Steuern zahlen. (Verwandschaft in gerader Linie)
Wie sieht es mit dem Anteil von meinem Bruder aus? Muss ich auf die 110.000,- Grunderwerbsteuer zahlen? Oder gibt es andere Möglichkeiten die Anteile zu übernehmen?
1 Antwort
Der Tipp von @Baufinord ist absolut richtig.
Nur hilft er in dieser Kürze nicht weiter, denn im Moment geht es ja um 3 ideelle Drittel.
Man sollte mal prüfen, ob das Grundstück seinerzeit auf eine Erbengmeinschaft Muter/Kind/Kind übergegangen ist, oder ob die Eintragung im Grundbuchgetrennt wurde.
Dann würde die Gründung der GbR helfen, bei Einbringung des Grundstücks. Das wäre gem. § 5 Grunderwerbsteuergesetz (Übergang auf gesamte Hand) steuerfrei. Danach könnten dann die Anteile von Mutter und Bruder an der GbR steuerfrei übernommen werden.