Grundbucheintrag?

6 Antworten

meiner Mutter hat doch schon immer die Hälfte gehört

Ist das tatsächlich so, oder gehörte das Objekt vielleicht doch dem Vater alleine? Dann würde es nämlich so passen... Was es gesetzliche Erbfolge, oder gab es ein Testament? Es steht auch der Grund für die Eintragung mit im Grundbuch z.B. aufgrund Erbschein, oder Testament usw.

edith1058 
Fragesteller
 19.06.2023, 14:23

Es gehörte beide,

mein Vater wurde aus dem Grundbuch rausgetan und ich wurde ersetzt zu 1/2

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orgel  19.06.2023, 14:28
@edith1058
Es steht auch der Grund für die Eintragung mit im Grundbuch z.B. aufgrund Erbschein, oder Testament usw.

Und was steht da nun?

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Das kann man ohne Kenntnis der Regelungen, die der Vater für den Fall seines Todes getroffen hat, denklogisch unmöglich beantworten.

Bei alten Ehepaaren ist es zudem mehr verbreitet, als man meinen sollte, dass ein Wohnhaus nur dem Ehemann gehört. Hat dieser das Haus selbst geerbt, hätte er es aktiv hälftig seiner Frau schenken müssen, um den Zustand, der hier angenommen wird, zu erreichen.

edith1058 
Fragesteller
 19.06.2023, 14:27

Es gehört beide zu gleichen Teilen

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Ich gehe davon aus, dass du genau lesen musst. Es steht nämlich meistens

1/2 der Mutter

1/2 zu 1/2 der Mutter und 1/2 der Tochter.

Also der Vater wurde durch halb halb ersetzt aber die gesamte Hälfte der Mutter bleibt unangetastet. So waren bisher ralle Grundbücher, die ich gesehen habe.

Andri123  19.06.2023, 16:03

Das klingt sehr wahrscheinlich.

Ich habe auch schonmal einen Grundbuchauszug gesehen, der wirklich abenteuerlich zu lesen war, man man musste Bruchteile auf Bruchteile rechnen, und das nach mehreren Erbfällen mit vielen Kindern.

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edith:

Das Naheliegende hat berlina beschrieben. Bevor weiter gerätselt wird, empfehle ich dir, die Grundbucheintragung der Abt. I

Spalte "Grundlage der Eintragungen"

zu nennen. Steht dort bei dir "Testament vom...."

Vermutlich Vater hat Mutter enterbt. Hat sie ihren Pflichtteil gefordert (2303 BGB)?

Es gehört beide zu gleichen Teilen

Dann müssten eigentlich Vater und Mutter zu je ein halb eingetragen sein.