Gibt es eine Frist, bis wann ein Gründerkredit ausgezahlt werden muss nach erfolgter Vertragsunterschrift?
Hallo Ihr Lieben :) !
Folgende Situation: Ich mache mich aktuell im Franchise selbstständig und habe in diesem Kontext erfolgreich einen Gründerkredit (Summe im mittleren fünfstelligen Bereich) beantragt; die entsprechenden Verträge sind auch beidseitig unterschrieben. Rechtlich gesehen muss der Kredit nun ausgezahlt werden.
Allerdings zögert die Bank den Prozess gefühlt doch sehr stark hinaus. Nicht falsch verstehen: Ich sehe absolut ein, dass dort aktuell vermutlich Viele überlastet sind. Allerdings war schon der Beantragungsprozess geradezu durchzogen von Verzögerungen, teils widersprüchlichen Aussagen und Nachforderungen von Unterlagen, von denen eigentlich klar hätte sein müssen, dass sie nicht einfach so zu beschaffen oder in Teilen sogar geheim sind.
Tja, hat irgendwie alles geklappt. Wahrscheinlich bin ich nur paranoid, ich habe sowas noch nie vorher gemacht. Und nein, ich unterstelle niemandem bewusst böse Absichten oder Ähnliches. Vermutlich ist es Überarbeitung. Aber ich brauche langsam Ergebnisse.
Daher die Frage: Gibt es - ganz, ganz, ganz prinzipiell - irgendeine Frist, bis wann ein Gründerkredit nach Unterschrift seitens beider Parteien durch die Bank ausgezahlt werden muss? Im Vertrag steht keine, das mal vorab.
Lieben Dank :) !
2 Antworten
Wir wissen nur:
Ich mache mich aktuell im Franchise selbstständig und habe in diesem Kontext erfolgreich einen Gründerkredit (Summe im mittleren fünfstelligen Bereich) beantragt;
Wann ist denn wofür welche Summe fällig?
Liegen die Verträge mit dem Francisegeber vor? Mietvertrag Laden/oderGaststätte? Investitionesplan, bzw. die Aufträge?
Die Bank kann die Auszahlung von der Vorlage der Rechnungen udn der Fälligkeit der Zahlungen abhängig machen.
Wieviel wollen Sie? Haben Sie schon Rechnungen?
Was sagt denn der Zahlungsplan innerhalb des Busienssplans? Es müsste doch nach Deinem Vortrag nun die Francisegeb. fällig sein und die Zahlungen für die Einrichtung. Also die schon mal aufführen udn die erwarteten Zahlungen für die nächsten 14 Tage.
Entweder steht ein Auszahlungsdatum im Vertrag, oder die Auszahlung erfolgt nach Abruf durch den Kreditnehmer. Selbstverständlich müssen dafür alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sein, die die Bank dir hoffentlich genannt bzw. in den Vertrag mit aufgenommen wurden.
Daher die Frage: Gibt es - ganz, ganz, ganz prinzipiell - irgendeine Frist, bis wann ein Gründerkredit nach Unterschrift seitens beider Parteien durch die Bank ausgezahlt werden muss? Im
Nein, eine Frist dafür gibt es nicht.
Es handelt sich um die Gründung einer Nachhilfefiliale, bei der ich als Leitung - nicht als Lehrkraft, das ist ganz wichtig - agiere. Die Lehrer sind Honorarkräfte, meist Studenten im höheren Lehramtssemester. Im Zweifel mal "Studienkreis" googlen, falls nicht bekannt.
Die Verträge mit dem Franchisegeber liegen nach Absprache seit Wochen vor, ebenso Mietvetrag etc. In der Tat habe ich auf Nachfrage auch gestern eine Mail erhalten, dass nur noch wenige interne Prozesse ausstehen. Die Summe beträgt 65.000 Euro. Zusätzlich gibt es 10.000 Kontokorrentkredit und ich setze 10.000 Euro Eigenkapital ein.
Wichtig: Die Bank weiß, dass das Eigenkapital NICHT reicht, um die Geschäftstätigkeit anzustoßen. Allein die Eintrittsgebühr ins Franchise (die kulanterweise gestundet wurde bis auf Weiteres) liegt erheblich über 10.000 Euro. Die Honorarkräfte müssen gezahlt werden, es gibt monatliche Lizenzgebühren neben der Miete... etc. Und die Filiale muss natürlich eingerichtet werden, was einige tausend Euro vom Eigenkapital kostet.
DAS STEHT ALLES SO IM BUSINESSPLAN.
Ich habe daher in meiner Mail die Auszahlung des Darlehens in einer Summe angefordert - also die vollen 65.000 Euro, wie es übrigens auch der Vertrag ausdrücklich erlaubt. Antwort: Wieviel wollen Sie? Haben Sie schon Rechnungen?
Ich versteh' die Welt nicht mehr...