KFW verlängert - gebunden an Hauptdarlehensgeber ?

4 Antworten

Du hast einen Kredit bei Bank A und einen Kredit bei der KfW, der von der Bank A verwaltet wird.

Dann wird der Kredit der KfW verlängert und die Verlängerung von Bank A weiter verwaltet.

ca. 2 Jahre später wird der Kredit bei der Bank A fällig. Dann wirst Du eventuell mit dem Kredit zu Bank B, oder Bank C wechseln.

Das ändert aber ncihts daran, dass der KfW Kredit weiter von der Bank A verwaltet wird. Wird Bank A zwar nciht so richtig witzig finden (viel Arbeit, Teilrisiko, wenig Vergütung), ändert aber nichts an den Tatsachen.

Aber warte doch erstmal ab. Kann doch sein, dass Dir auch bei der Verlängerung Bank A ein gutes Angebot macht und Du komplett dort bleibst.

Da sehr wahrscheinlich die Marktzinsen bis 2017 nicht signifikant steigen werden, kannst Du auch das KfW-Darlehen kündigen und als variables Darlehen bei der Bank weiter laufen lassen. Variable Darlehen haben Zinsen von 1,5-1,8% derzeit. Bis 2015 dürften die Zinsen unter 2% bleiben.

Im September 2017 läuft die Hauptfinanzierung dann aus, so daß auch ein Kreditgeberwechsel möglich wäre, bei dem man die Grundschuld komplett überträgt.

Alternativ kannst Du anstelle eines variablen Darlehens für den KfW-Anteil natürlich auch ein Anschlußdarlehen bis September 2017 abschließen, so daß alle Darlehen synchron auslaufen.

Danke an alle im Forum für die Unterstützung.

Ich sehe dem Thema nun etwas gelassener gegenüber und lass mich überraschen, wie das Anschlussangebot via KFW oder das Alternativangebot meiner Bank aussehen wird.

Ich weiß nun zumindest, dass ich nicht wirklich der Willkür meiner Bank A ausgeliefert bin und durchaus noch Optionen ohne Vorfälligkeitsentschädigung habe. Ein vor knapp einem Jahr angefordertes Angebot für ein FWD-Darlehen des KfW Anteils bei Bank A hat nämlich nicht wirklich meine Zustimmung gefunden (4,2%).

Egal, ob mit KfW oder ohne, 2017 werde ich dann mal mit dem Säbel rasseln, um von den aktuell deutlich besseren Konditionen partizipieren zu können.

Danke schön...

Auf welchem grundbuchlichen Rang steht denn das jeweilige Darlehn? Alle gleichrangig oder BankA auf 1 und KfW auf 2?

Die KfW-Darlehen laufen über die Bank, die Sicherheiten etc. besorgt. Die KfW ist damit nur quasi die Refinanzierung für das Darlehen. Also: Grundschuld insgesamt bei der Bank.

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@LittleArrow

Ich habe leider keinen aktuellen Grundbuchauszug vorliegen, aber in dem Darlehensvertragsteil für den KfW Anteil, den ich mit Bank A abgeschlossen habe, ist das meiner Meinung nach so definiert. Vertragstext:

Grundpfandrecht

Eintragung einer fälligen, gegen den jeweiligen Eigentümer sofort vollstreckbaren Buchgrundschuld in Höhe von EUR xxx.000,00 (incl. A Bank Darlehen unter gleicher Hauptdarlehensnummer in Höhe von EUR xxx.000,00) auf dem vorgenannten Beleihungsobjekt. Dem vorgenannten Grundpfandrecht vorgehende / gleichrangige Rechte:

Abt. II : keine wertmindernden Rechte.

Abt. III: keine

Die Beträge sind hier zuerst genannt mein Finanzierungsgesamtbedarf und an der zweiten Stelle im Text der Teilbetrag ohne den KfW Anteil.

Ohne nachgesehen zu haben gehe ich deshalb von einem Eintrag im Grundbuch aus.

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@RF900RS2

Danke für Deine Bemühungen. Die BankA sitzt also fest im Sattel auf dem 1. Rang (für beide Darlehn).

Die KfW wird Dir (über die BankA) beizeiten ein Prolongationsangebot zu marktüblichen Konditionen machen, bei dem heute weder die neue Zinsbindungsfrist (vielleicht auch Zinsbindungsfristalternativen) und der neue Zinssatz bekannt sind. Sicherlich wird die KfW Dir keinen variablen Zinssatz anbieten. Schlecht wäre es, wenn Dir die KfW nur eine einzige erneute Zinsfestschreibungvariante über - sagen wir - 10 Jahre anbietet. Denn dann hättest Du wieder unterschiedliche Fristen bei beiden Darlehentranchen, was Du (und nicht nur Du, es sei denn, die Komplettablösung des KfW-Teils wäre eine denkbare Alternative) unbedingt vermeiden solltest. Und Du kannst dann definitiv im Sept. 2017 das große BankA-Darlehn nur durch ein nachrangiges(!!), sicherlich teures Darlehn ablösen/umschulden, was sich auch nicht lohnen dürfte.

Und wenn die KfW von marktüblichen Konditionen spricht, dann gucke Dir einfach den derzeitigen Markt mit seiner Konditionenvielfalt an. Förderkonditionen bekommst Du für eine Prolongation bei der KfW nicht (mehr).

Du mußt m. E. also in den nächsten paar Monaten in jedem Fall zum KfW-Prolongationsangebot zwei Alternativen aufbauen: 1. Übernahme des kleinen KfW-Saldos durch die BankA und variable oder feste Verzinsung bis zum September 2017 (die BankA weiß dann natürlich sofort, was Du für 2017 planst). 2. Du solltest daher am Markt nach einem nachrangigen Darlehn für die kurze Zeit suchen und Dir mal die Konditionen (Nebenkosten beachten für Grundbucheintrag!) anbieten lassen, um diese Alternative mit der der BankA zu vergleichen. Natürlich könntest Du der nachrangigen Bank verbal eine gute Position (und vorallem die Erstrangigkeit) für die komplette Anschlussfinanzierung in 2017 in Aussicht stellen.

Resümee: Dein Fall zeigt expemplarisch die Problematik der Einbeziehung von anfänglich günstigen, liquiditätsschonenden (einige tilgungsfreie Jahre!) KfW-Finanzierungen in eine komplexere Gesamtfinanzierung. Hinzu kommen die ungleichen Fälligkeitstermine für jeweilige Zinsneufestlegung bzw. Anschlussfinanzierung. Gerade aus heutiger Sicht sollte man für Baufinanzierungen bei diesem Zinsniveau möglichst Volltilgerdarlehn (dieses Stichwort hilft hier bei der Suche nach Meinungen, Tabellen und Bildern) wählen, bei denen der Sollzinssatz über die komplette Kreditrückzahlungszeit fix ist. Unterschiedliche Zinsbindungsdauern bei Kredittranchen sollten nur dann gewählt werden, wenn man eine reale Chance für die fristgerechte Rückzahlung dieser früh fälligen Tranchen sieht, z. B. Erbschaft, Ablösung durch zuteilungsreifen Bausparvertrag oder ganz eisernes Sparen.

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