Gewerbe- Ummeldung in Kleinunternehmerregelung ab 01.01.2012
Hallo, kann ich ein Gewerbe wenn ich den Umsatz in 2012 von 17.500 € nicht mehr erreiche (wegen Rentenalters) problemlos in die Kleinunternehmerregelung ummelden um von der Umsatzsteuer befreit zu sein?. Muß ich hier in 2011 auch schon drunter liegen? gibt es hierzu Fristen - oder kann ich dies dann auch in 2012 rückwirkend zum 01.01.2012 ummelden? Im voraus besten Dank für Eure Antworten.
1 Antwort
Zum Thema Kleinunternehmer habe ich bereits vor einiger Zeit einen leicht lesbaren und auf die Bedürfnisse die hier Fragenden abgestimmten Tip verfasst, den man hier nachlesen kann: http://www.finanzfrage.net/tipp/kleinunternehmer
Und weil ich dort unter Tz. 8 weitere Antworten auf spezielle Fragen zugesagt habe, antworte ich hier auch weiter:
Ob du in Rente gehst oder eine Gewerbe ab- um- oder anmeldest oder Brandschutzmaßnahmen ergreifst oder einen Hebezeugführerpass erwirbst- das alles ist dem Umsatzsteuerrecht völlig schnuppe. Es zählt einzig und allein das, was im Umsatzsteuergesetz steht, denn dafür ist es da.
Du stellst dir also am Jahresanfang die drei Fragen und weißt dann mit absoluter Sicherheit Bescheid, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht.