Geschäftskonto von AG pfänden wenn AN schon Lohn und Kontopfändung hat?

3 Antworten

Wahrscheinlich dann ja, wenn der AG seinen Verpflichtungen als Drittschuldner bzgl. der Lohnpfändung nicht nachkommt.

Doppelpfändung von Lohn und Konto ist ja gemäß dieser Quelle möglich.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/kontopfaendung-lohnpfaendung-doppelpfaendung-grundwissen/&ved=2ahUKEwjbr5y9rOjlAhXSwcQBHWlXDqYQFjAAegQIChAB&usg=AOvVaw2WcNqxC7QgmO0JBstkh2RF

Ein Kündigungsgrund wäre das m.E. nicht, denn der AG hätte ja einfach den pfändbaren Lohnanteil auskehren können. Die Pfändung seines Vermögens hat er sich selbst zuzuschreiben. O.k., gefühlt sieht es anders aus.

Knolke 
Fragesteller
 14.11.2019, 00:48

Der AG kommt seiner Pflicht ja nach, es gibt ja schon eine Lohn und Kontopfändung.

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Andri123  14.11.2019, 00:51
@Knolke

Dann muß der AG dem Beschluß widersprechen. Fristgerecht.

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Der Sachverhalt stimmt hinten und vorne nicht.

Ohne Vollstreckungstitel kann beim Drittschuldner nichts gepfändet werden.

Google mal "Drittschuldnerklage" und mach Dir Gedanken darüber ob es die geben müßte wenn man einfach pfänden kann.

Der Gläubiger kann in so einem Fall nur der Staat sein - ein privater Gläubiger kann gar nichts pfänden - oder meinst Du den Gerichtsvollzieher für einen Gläubiger.

Wenn der AN Schuldner ist, kann nicht beim AG gepfändet werden.

Irgendwas an dem "Sachverhalt" ist sehr falsch oder mangelhaft.

Also bitte nachbessern.

Das Zeug von Andri kannst Du vergessen.