Geld abheben als verfügungsberechtigte?
Darf ich als Verfügungsberechtigte Person von einem Bankkonto mit meinem Ausweis Geld abheben ohne mich dabei in irgend einer Hinsicht strafbar zu machen ?
2 Antworten
Als offiziell ( bei der Bank eingetragene ) verfügungsberechtigte Person, wird Dir i.d.R. auch eine Bankkarte + dazu benötigtem Pin zur Verfügung gestellt werden.
Als bevollmächtigte Person beispielsweise darf man trotzdem nicht Geld zum eigenen Gebrauch abheben, das wäre trotz Vollmacht missbräuchlich, also Veruntreuung oder Unterschlagung.