Geld abheben als verfügungsberechtigte?

2 Antworten

Als offiziell ( bei der Bank eingetragene ) verfügungsberechtigte Person, wird Dir i.d.R. auch eine Bankkarte + dazu benötigtem Pin zur Verfügung gestellt werden.

Als bevollmächtigte Person beispielsweise darf man trotzdem nicht Geld zum eigenen Gebrauch abheben, das wäre trotz Vollmacht missbräuchlich, also Veruntreuung oder Unterschlagung.