Kann ich Immobilien vermitteln?

3 Antworten

Was Sie ansprechen ist aus meiner Sicht die Tippgabe an einen Immobilienmakler. Wenn das Geschäft zustande kommt und Sie von dem Makler für den Tipp eine Provision erhalten, so ist das völlig korrekt. Versteuern müssen Sie die Einnahme natürlich, Sie müssten das als außerordentliche Einnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Freundliche Grüßen von MarainerInkasso, www.marainer.de

Du willst ganz sicher keine Immobilie vermitteln sondern nur die Freundin los werden ;)

Dafür gibt es langfristig (rechtlich nicht relevanten) Ärger von der Freundin und kurzfristig eine Tipp-Geber-Vergütung vom Vermittler. Der trägt die rechtliche Verantwortung und das solltest du ihm und der Freundin auch von Anfang an klar stellen, dass du nur jemanden kennst. Mehr nicht.

So etwas sind sonstige Einkünfte nach § 22 EStG. Nur bis 256 € steuerfrei (Freigrenze). Wenn du also 300 € bekommst, wäre der ganze Betrag steuerpflichtig.

was Sie meinen ist, das Sie kein Gewerbe angemeldet haben?! Das ist hinsichtlich einer Verpflichtung zur Steuerabgabe erst mal positiv. :-) Natürlich kann Ihnen der gewerblich handelnde Vermittler eine "Provision" zahlen. Allerdings sollte einer solchen Provision kein Handelsgeschaft zu Grunde liegen. Das heist, der an Sie zahlende Vermittler dürfte diese Zahlung nicht buchhalterisch behandeln bzw. vertraglich untermauern. Allerdings wird Ihnen selbst dann, kein Finanzamt, bei einer einmaligen Zahlung eines geringen Betrages ( bisschen), einen Steurprüfer ins Haus schicken.