Was hat es mit der Freistellungsbescheinigung wegen Bauabzugssteuer auf sich?

1 Antwort

Die Bescheinigung gem. § 48 ist für beides versendbar. Siehe hier:

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustae/abs13b.3..html

Es muss aber ausdrücklich gesagt werden, dass es für beides gelten soll.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986