Frage zur einer Pfändung?

3 Antworten

Du meinst wahrscheinlich mit den 1.330,00 EUR den Freibetrag für das P-Konto? Dieser liegt derzeit bei 1.340,00 EUR. Und ja, wenn man dann nicht tätig wird, würde der Teil des Geldeingangs, der Freibetrag übersteigt, auch noch an den Pfändungsgläubiger abgeführt werden. Da Doppelpfändungen aber unzulässig sind, könnte man in dem Fall einen Pfändungsschutzbeschluss über das Vollstreckungsgericht erwirken, und die Gehaltseingänge auf dem P-Konto insgesamt pfändungsfrei stellen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

fändungsfreigrenze bedeutet, dass bis zu diesem Betrag gar nichts gepfändet werde darf.

Vom übersteigenden Einkommen darf aber auch nicht alles einbehalten werden und deshlab bekommt ma je mehr man verdient auch mehr ausgezahlt trotz Pfändung. Der Mehrverdienst wird sozusagen zwischen dem Schuldner und seinem Gläubiger geteilt.

Das macht man, damit der Arbeitnehmer überhaupt Interesse hat mehr zu verdienen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung