Frage zu Auskehrungskonto?

1 Antwort

Das PSK-Auskehrungskonto ist ein separiertes Konto für alles, was über den Schutzbetrag hinausgeht, Beispiel: Du hast ein Nettoeinkommen von 1.400,-- EUR, der Pfändungsschutzbetrag liegt bei 1.200,--. Dann würden die pfändbaren 200,-- EUR auf das PSK-Auskehrungskonto (Pfändungsschutz-Auskehrungskonto) überwiesen. Sprich mit Deiner Bank, ob das Guthaben auf diesem Auskehrungskonto automatisch an den Gerichtsvollzieher überwiesen wird oder ob Du dazu eine Überweisung einstellen musst. Verfügen kannst Du über die Beträge auf dem PSK-Auskehrungskonto jedenfalls nicht.