Falsch gezahlte Zuschläge

1 Antwort

  1. Lohn- und Gehaltsansprüche verjähren ganz normal nach BGB in 3 Jahren, beginnend mit Ablauf des Jahres in dem die Ansprüche entstanden sind.

  2. Der Anstellungsvertrag, oder der Tarifvertrag könnten einen Ausschlussfrist enthalten, die würde ggf. die gesetzliche Regelung schlagen.