Darf das Pflegegeld für meinen Sohn, auf unsere Leistungen SGB II angerechnet werden ?

2 Antworten

Nein, es wird nicht angerechnet.

Das ist sogenanntes privilegiertes Einkommen udn verbleibt Euch anrechnungsfrei.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199b00fda506.php

manchmal verstehe ich die Arbeitsweisen der Behörden nicht :-((

solche einfachsten Dinge müssten doch dort bekannt sein oder bearbeitet der Pförtner die Anträge ?

Ne kann ich mir auch schlecht vorstellen, der wüsste es garantiert ! K.

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Es kann aber sein, dass Du für Deinen behinderten Sohn vom Amt eine Zulage bekommst. Vielleicht wollten die Dir das sagen. Frage danach.