Darf das Pflegegeld für meinen Sohn, auf unsere Leistungen SGB II angerechnet werden ?
Mein Sohn 6 jahre ,bekommt ab August 14,die Pflegestufe I,somit monatlich 235 Euro,Ich bin alleinerzihend mit 2 kindern ,Vom Jobcenter wird Miete, und meine Grundsicherung SGBII.bezahlt. Beim einreichen Des Bescheides der Pflegekasse ,sagte man mir ,Gut es wird berechnet,und Sie bekommen den Änderungs -Bescheid,und das Rückwirkend gezahlte Pflegegeld wird mitberechnet,das wird jetzt geprüft. Ich stehe noch unter Schock ,ich kämpfe das die Pflegebedürftigkeit von meinem Kind; Schwerbehindertenausweis 70% G H B anerkannt wird,und Jobcenter rechnet es als Einkommen???Schmidt .S aus Wuppertal
2 Antworten
Nein, es wird nicht angerechnet.
Das ist sogenanntes privilegiertes Einkommen udn verbleibt Euch anrechnungsfrei.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199b00fda506.php
manchmal verstehe ich die Arbeitsweisen der Behörden nicht :-((
solche einfachsten Dinge müssten doch dort bekannt sein oder bearbeitet der Pförtner die Anträge ?
Ne kann ich mir auch schlecht vorstellen, der wüsste es garantiert ! K.
Es kann aber sein, dass Du für Deinen behinderten Sohn vom Amt eine Zulage bekommst. Vielleicht wollten die Dir das sagen. Frage danach.