Entbindet ein Warnschild von der Haftung?

3 Antworten

nein....

hier in der Gegend besaß ein Eigenheimbesitzer ein Grundstück, welche zwar eingezäunt war... aber nicht die Einfahrt bzw die Gartentüre fehlte, darauf befand sich ein kleiner Teich, ebenfalls nicht eingezäunt.

Lange Rede ...kurzer Sinn... ein Kleinkind ist in den Garten gelaufen und mangels Umzäunung des Teiches dort ertrunken...

wie Kinder nunmal sind... das hat niemand bemerkt...niemand weiss, warum das Kind gerade dort hingelaufen ist...

auf jedenfall hat der Eigenheimbesitzer sein Eigenheim verloren, musste 6stellig dafür haften, kam ein paar Wochen in Untersuchungshaft... aber da hatte er Glück...kein Knast... aber sein Eigenheim war weg....

nur weil er nicht bedacht hatte, seinen Teich bzw die Gartenzutritte abzusichern...

Das mit dem Teich ist nur ein Beispiel, aber ein Schild reicht da definitiv nicht... ein kleines Kind kann nicht lesen...

Das Grundstück MUSS eingefriedet werden, um die Haftung auf das Normalmaß zu begrenzen.

Gänzlich ausschließen lässt sich eine Haftung nicht.