Energieversorger macht Fehler zu meinen Gunsten - muss ich das melden?

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Wenn der Fehler darin bestehen sollte, dass der Strom- oder Gaszähler falsch abgelesen worden ist, dann könnte eine unterlassene Meldung zum Eigentor werden: Stell Dir vor, durch einen Fehler des Ablesers ist ein viel zu niedriger Zählerstand ermittelt worden (was ich schon erlebt habe!), dann gleicht sich das im nächsten Jahr aus, denn dann wird ja wieder der vorhandene Zählerstand notiert und der Verbrauch aus dem Unterschied zum Vorjahresstand ermittelt. ABER: Die Enegiepreise steigen derzeit sehr stark. Man bezahlt als Kunde im nächsten Jahr viel mehr für Energieverbrauch als heute und wäre daher schön dumm, sich nicht heute schon zu melden.