Endet Besparung eines Bausparers bei erreichen der Mindestsumme automatisch?

3 Antworten

Du hast die Mindesteinzahlung erreicht. Das reicht.

in den 1 1/4 Jahren werden noch geringfügig Zinsen dazu kommen.

Wenn es kein Altvertrag mit attraktiven Zinsen ist, dann höre auf mit den Einzahlungen.

Da läuft also noch eine Immobilienfinanzierung im Hintergrund!

Zunächst: Du kannst die Einzahlungen (Abbuchungsauftrag widerrufen!) stoppen, aber damit bleibt der Zuteilungszeitpunkt für ein Bauspardarlehn weiterhin ungewiss. Es wäre für die Planbarkeit besser, die Zuteilungsreife zu haben und dann den Zeitpunkt für die Umschuldung abzupassen. Über die Zuteilungsreife informiert Dich die BSK automatisch. Aber danach ist noch einige Zeit für die Bonitätsprüfung und Darlehnsvorbereitung nötig.

Viel wichtiger wäre die Überlegung, wie es überhaupt mit Deiner Immobilienfinanzierung weitergehen soll, vor allem wie lange. Und wie hoch und für welche Zeit wäre die Belastung aus dem Bauspardarlehn plus aus dem erstrangigen Kredit; was kannst Du Dir dabei finanziell leisten? Wenn in 1-2 Jahren mit dem Bausparer Dein Kredit nur teilweise abgelöst wird, wieviel bleibt da noch an Restkredit? Bedenke, dass es bei Kleinbeträgen (sagen wir unter € 40.000) Zinszuschläge für den relativ hohen Verwaltungsaufwand gibt.

Wenn Du bei Deiner bisherigen Baufinanzierung bereits jetzt aussteigen könntest (Zinsbindungszeit läuft in Kürze aus oder war länger als 10 Jahre), dann solltest Du mal den Umstieg auf ein Volltilgerdarlehn prüfen und dabei mit kompletter Zinsbindung die Planungssicherheit bis zum gewünschten kompletten Rückzahlungstermin schaffen. Zum Volltilgerdarlehn hier einfach die Suchfunktion wählen und Dir auch die Bilder mit den Tabellen dazu ansehen.

In den Bausparvertrag muss nicht weiter eingezahlt werden, aber man kann es weiter tun. Die Mindestbausparsumme sind in dem Fall 42 %, wenn man bis zur Zuteilung weiter einzahlt, steigt die Bausparsumme und das Darlehen verringert sich entsprechend. Die Bausparkasse informiert noch einmal schriftlich ab wann das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden kann.