Ein paar Fragen zum Fahrtenbuch für Außendienstler

1 Antwort

Welche Fahrten als dienstlich veranlasst und welche als privat gelten ist in Deinem Arbeitsvertrag festgelegt. Normalerweise sind die Fahrten zum ersten Arbeitsort von Deiner Wohnung und die letzte am Wochenende nach Hause als dienstlich zu bewerten, denn Dein Standort für Arbeitsbeginn dürfte Deine Wohnung sein. Die Fahrten zu Freunden, Bekannten oder zu den Eltern sind normalerweise als privat einzuordnen, denn Du könntest ja vor Ort logieren. In diesem Punkt ist Dein Arbeitgeber der Ansprechpartner - wenn er der Lösung zustimmt aus Kostenersparnis bei Bekannten oder Verwandten zu nächtigen, dann ist dies rechtlich auch abgesichert.

Allerdings halte ich das Argument "aus Kostengründen" für vorgeschoben, denn es steht Dir ja weiterhin die Übernachtungspauschale zu und es fallen zusätzliche Fahrtkosten an.