Ebay kleinanzeige handy verkauft und anzeige gelöscht?

2 Antworten

Eine Interessebekundung stellt noch keinen Kaufvertrag dar, also hast Du nichts zu befürchten.

Wenn alles wie geschrieben ist, ist er die Frohnatur, die einfach mal hinfährt und nicht vorher anruft, ob das Handy denn noch da ist. Dann hast du nichts zu befürchten.

Wenn er es aber bereits gekauft hatte (also der mündliche Vertrag zustande kam, ihr euch also schon über Preis und Lieferung/Abholung geeinigt hattet) und er es nur noch abholen wollte, hast du das Problem, dass du etwas verkauft hast, das du schon jemandem anders verkauft hattest.

Den Unterschied macht im Zweifel, ob es Zeugen gibt.

Thema ist nur, dass sich auch dann mangels Schaden(wert)s kaum wer darauf einlässt, wegen so etwas vor Gericht zu gehen. Er war also verärgert und hat mit Anzeige gedroht. Anzeigen bei der Polizei bringt aber nichts (!; er müsste dich schon verklagen) und deshalb wird vermutlich nur der Ärger (des sinnlosen Herfahrens) aus ihm gesprochen haben. Vergiss die Sache also. Da kommt erfahrungsgemäß nichts nach und wenn darfst du gespannt sein, was er fordern will.