Drohne auf privatem Grundstück fliegen?

1 Antwort

Mir ist keine Regelung bekannt, die den Luftraum über eigenen Grundstücken von den Vorschriften der LuftVO und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ausnehmen würde.

Sofern die maximale Abflugmasse 250 g übersteigt und es sich nichtig um ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug handelt, darfst du die Drohne als Person unter 16 Jahren ohnehin nicht fliegen.